Aktuelle Infos zu allen Veranstaltungen, Medenspielen etc während der Corona-Krise.
Liebe Mitglieder,
aufgrund der immer noch sehr aktuellen und sehr dynamischen Entwicklungen in der Corona-Krise, halten wir Euch auf dieser Seite auf dem neuesten Stand der Dinge.
17.05.2021
Coronaschutzverordnung: Regelungen Tennissport in NRW ab 15.05.2021
Die Interessengemeinschaft der Tennisverbände NRW hat die Regelungen der seit 15. Mai 2021 in Kraft befindlichen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Form einer Tabelle (unten zum Download) auf den Tennissport heruntergebrochen.
Grundlage der Interpretation der Vorschriften waren dabei die Auslegungen und Ausführungen des Landessportbunds NRW, der sich in diesen Fragen im Namen der Sportverbände im Austausch mit der für die Regelungen im Bereich Sport zuständigen Staatskanzlei befindet.
Tennisverbände warten auf weitere Klärungen
Zu beachten ist aber, dass auch der LSB zu einigen Fragestellungen (insbesondere in Bezug auf Wettkampfmöglichkeiten), die schon am Freitag von den NRW-Tennisverbänden aufgeworfen wurden, bisher leider keine verbindlichen Antworten geben konnte und sich deswegen zur Klärung von Details erneut an die Staatskanzlei gewandt hat.
Sobald an TVN, TVM und WTV hierbei ein neuer Sachstand weitergegeben wird, werden die drei Tennisverbände in NRW gegebenenfalls ihre Regelungen erneut anpassen.
>>Download Regelungen Tennissport (PDF)
04.05.2021
TVN: Auswirkungen von Infektionsschutzgesetz & Coronaschutzverordnung NRW auf den Tennissport
Die seit 23.04.2021 gültigen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und die Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) überlagern sich in ihren Auswirkungen für den Sport gegenseitig. Zwischenzeitlich konnte der Landessportbund NRW die meisten damit verbundenen Fragen klären. Die Informationen beruhen auf einer Verständigung der Sportministerkonferenz mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesgesundheitsministerium. Die seit dem 03.05.2021 gültige Fassung der CoronaSchVO für NRW (siehe Download unten) ist dabei bereits mit berücksichtigt.
Das hier zum Download bereitgestellte Merkblatt des TVN bricht die vom LSB getroffene Auslegung der Regelungen auf die Verhältnisse im Tennissport herunter.
Insbesondere wichtig sind die Neuregelungen bei einer Inzidenz über 100, die sich aus einer Kombination aus Maßnahmen des IfSG und darüber hinaus geltenden strengeren Regelungen der CoronaSchVO NRW ergeben:
- Doppel nur mit Personen aus einem Hausstand (Bundes-Infektionsschutzgesetz § 28b Nr. 6).
- Gruppentraining nur noch mit Kindern bis einschließlich 13 Jahren und nur noch mit einer Gruppengröße von maximal 5 Kindern (Bundes-Infektionsschutzgesetz § 28b Nr. 6c).
Zu beachten ist dabei:
Laut IfSG sollen, bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100, Anleitungspersonen einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde das verlangt. Zuständige Behörde in NRW ist das Gesundheitsministerium. Sie verlangt derzeit keine Vorlage eines Tests. Die kommunalen Behörden können unbenommen davon entsprechende Anforderungen stellen.
Kein Einzelunterricht ab einer Inzidenz von 165:
Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 165 sind Bildungsangebote in Präsenz und damit auch Bildungsangebote im Sport untersagt. Das betrifft auch das Tennistraining - Einzelunterricht ist dann nicht mehr zulässig.
Nachstehend noch einige grundsätzliche Anmerkungen und Erklärungen:
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- Ausschlaggebend ist der Inzidenzwert im jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Regelung der Inzidenz >100 gelten ab Überschreitung des Wertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen („Bundes-Notbremse“ nach Bundes Infektionsschutzgesetz) (Grundlage: § 16 CoronaSchVO).
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz bis 100 gilt unverändert die CoronaSchVO.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift das IfSG. -
- Wenn in der CoronaSchVO strengere Regeln als im IfSG festgelegt sind, gilt die CoronaSchVO.
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Abweichend der Regelungen des Bundes und des Landes NRW können die Kreise, bzw. kreisfreien Städte auch weitergehende Maßnahmen festlegen, die über die genannten Regelungen hinaus gehen. Bitte halten Sie sich hierzu über die Regelungen in Ihrer zuständigen Kommune (z.B. über die Stadt- und Kreissportbünde oder direkt über die lokalen Ordnungsbehörden) informiert.
>>Merkblatt Corona-Regeln als PDF-Download
>>Infektionsschutzgesetz des Bundes
>> Die aktuelle Auslegung des LSB zur Sportausübung
01.04.2021
TVN: Merkblatt zu den Corona-Regelungen ab 29.3.2021
Die aktuelle Coronaschutzverordnung in NRW ermöglicht umgesetzt auf den Tennissport im Freien weiterhin das Einzel und das Einzeltraining für Erwachsene und darüber hinaus auch das Gruppentraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahren. In Kreisen und kreisfreien Städten mit akiver Corona-Notbremse werden hier aber die maximalen Gruppengrößen von 20 auf 10 herabgesetzt und zusätzlich die schon restriktiven Reglelungen für das Doppel etwas weiter verschärft.
Das zum Download bereitgestellte Merkblatt des TVN verdeutlicht gelb markiert die wenigen für den Tennissport relevanten Unterschiede zwischen den Regelungen in Bereichen mit und ohne Corona-Notbremse in Anwendung.
Darüber hinaus erläutert es von der Inzidenz unabhängig gültige Einschränkungen und gibt noch einmal die schon bekannten und über die rein gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Empfehlungen des Verbandes zur Organisation des Spielbetriebs in Corona-Zeiten wieder.
7-Tage-Inzidenz unter 100
Erlaubt auf Tennisanlagen unter freiem Himmel (ohne Mindestabstände):
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Einzel mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen
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Doppel mit Personen aus zwei Hausständen
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Einzeltraining für Kinder und Erwachsene
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Gruppentraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahren mit einer Gruppengröße bis maximal 20 Kinder und zwei Betreuern
Corona-Notbremse in Kraft (7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge über 100)
Erlaubt auf Tennisanlagen unter freiem Himmel (ohne Mindestabstände):
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Einzel mit Personen aus unterschiedlichen Hausständen
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Doppel mit Personen aus einem Hausstand plus eine weitere Person
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Einzeltraining für Kinder und Erwachsene
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Gruppentraining für Kinder bis einschließlich 14 Jahren mit einer Gruppengröße bis maximal 10 Kinder und zwei Betreuern
Inzidenzunabhängige Regelungen
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5 Meter Abstand zu anderen auf der Anlage Sport treibenden Personengruppen
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Clubhäuser, Umkleiden & Duschen bleiben geschlossen, Toiletten können unter Einhaltung der Hygienevorschriften geöffnet werden.
Bitte beachten Sie zusätzlich:
Beim Gruppentraining ist Nachverfolgbarkeit in der Gruppe ist sicherzustellen:
Namen, Adressen & Telefonnummern der Teilnehmenden sowie der Zeitpunkt des Aufenthaltes müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein.
Die maßgebliche 7-Tages-Inzidenz ist die des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums Gesundheit. Die Maßnahmen der Corona-Bremse werden jeweils in enger Abstimmung zwischen den Kommunen und dem Gesundheitsministerium erlassen. Darüber hinaus können die Maßnahmen der Bremse in Absprache zwischen Kreisen und Ministerium durch tagesaktuelle Schnelltests ersetzt werden. Wir bitten betroffene Vereine deswegen, sich auch bei ihrem zuständigen örtlichen Ordnungsamt über die lokalen Möglichkeiten und Maßnahmen zu informieren.
Vom 1. April bis einschließlich 5. April (Ostern) gilt unabhängig vom Inzidenzwert die Doppel-Regel für die 7-Tages-Inzidenz unter 100: Doppel mit Personen aus zwei Hausständen ist erlaubt.
>>Merkblatt Corona-Regeln als PDF-Download
08.03.2021
Coronaschutzverordnung: Neuregelungen für den Tennissport ab 08.03.2021
Der TVN hält uns Vereine bzgl. der Corona-Regel bzw -maßnahmen stets auf dem Laufenden. Nachfolgend die neuesten Veröffentlichungen zu den Bund-Länderbeschlüssen.
06.03.2021 04.03.2021
05.03.2021
Aufräumtag
Um unsere Clubanlage wieder fit für die kommende Saison zu machen, haben wir Samstag, den 27.3.2021 ab 11 Uhr festgelegt (sollte sich hier noch etwas ändern, werden wir dies zeitnah mitteilen). Natürlich bitten wir um viele helfende Hände. Um das auch coronakonform durchführen zu können, bringt bitte alle Eure Masken mit und haltet gegenseitig ausreichend Abstand, damit wir alle gesund & sicher in die Saison starten können.
Aufbau Plätze - Saisoneröffnung
Die momentane Planung sieht vor, dass die Stadt unsere benötigte Asche in der KW9 bzw KW10 anliefert.
Damit wir alle schnellstens auf den Plätzen stehen können, benötigen wir auch hier Eure Hilfe!
Unsere beiden Platzwarte haben letztes Jahr unsere Anlage und Plätze prima in Schuß gehalten. Um die Plätze schnellstens mit Asche einzustreuen und aufzubereiten, brauchen wir jede Hilfe die wir kriegen können und bitten um Eure Unterstützung.
Sobald die Asche eingetroffen ist, kann es losgehen. Voraussichtlich wird dass Anfang KW11 sein. Bitte meldet Euch bei Thorsten Müller-Wimmers (Mail) damit wir planen können.
Ob Ihr vormittags, nachmittags oder abends ein paar Stunden helfen könnt, ist egal. Wir werden das je nach eurer Verfügbarkeit koordinieren. Zu den Arbeiten gehören den Platz einzustreuen, zu walzen, etc
Zusätzlich wäre es gut, wenn ihr noch verfügbare Schaufeln, Schubkarren mitbringen könnt.
Für alle 7 Plätze veranschlagen wir für den Aufbau ca. 6-7 Tage. Danach müssen die Plätze – je nach Wetterlage – noch 2-3 Wochen liegen. Heißt also, je mehr von Euch helfen, desto schneller können wir alle spielen und uns auf die kommende Medensaison vorbereiten.
Eigenbewirtung
Auf der Jahreshauptversammlung 2020 haben wir Euch darüber informiert, dass wir auf eine Bewirtung in den nächsten Jahren verzichten müssen. Die Mannschaftsführer entscheiden darüber, wie die Bewirtung anlässlich eines Medenspiels organisiert wird. Außerhalb der Medenspiele gibt es leider kein Essen, aber für Getränke aller Art ist gesorgt. Im Clubhaus werden Namens- und Getränkepreislisten ausliegen. Tragt dort bitte die Getränke ein, die verzehrt wurden. Es erfolgt dann eine monatliche Abrechnung.
Nach nun einem Probejahr, hat sich rausgestellt, das wohl nicht jedes Mitglied seine Getränke eingetragen hat.
Wir möchten an Euch Alle appellieren dies bitte - aus Fairness und zum Wohle Aller - in der kommenden Saison gewissenhafter zu notieren. Ansonsten bleibt uns keine andere Wahl, als die doch sehr moderaten Getränkepreise zu erhöhen.
Schlüsselkasten
Mit der Beitragsrechnung werdet Ihr einen neuen 4-stelligen Zahlencode genannt bekommen. Mit diesem Zahlencode könnt Ihr einen Schlüsselkasten öffnen. Ein Kasten hängt am Tor an der Straße, ein weiterer an der Eingangstür zum Clubhaus. Nach Verlassen des Clubhauses bitte die Tür wieder verschließen und den Schlüssel in den Kasten legen. Immer die letzte Person, die die Anlage abends verlässt, schließt bitte das Eingangstor ab.
Eröffnungsparty bzw Sommerparty
Derzeit sind Coronabedingt keinerlei Festivitäten möglich, somit auch nicht geplant.
Jegliche Art von Clubturnieren
Derzeit sind Coronabedingt keinerlei Turniere möglich, somit auch nicht geplant.
Medenspiele
Der TVN informiert uns regelmäßig über die aktuelle Situation.
Wir alle freuen uns trotz der schwierigen Umstände auf die neue Saison. Hoffentlich erleben wir diese dann um so intensiver und mit noch mehr Spaß am Tennis.
In diesem Sinne, passt auf Euch auf und bleibt vor allem Gesund!!
Euer Vorstand
24.03.2021
Der für den kommenden Samstag (27.3.) geplante Aufräumtag findet ab 11 Uhr statt.
Allerdings müssen wir diverse Vorkehrung treffen um die Vorschiften und geltenden Hygienevorschriften einzuhalten. Obwohl wir uns über ein zahlreiches Erscheinen und die Mithilfe vieler Mitglieder freuen würden, müssen wir die Anzahl der Helfenden allerdings auf ein Maximum von 15 Personen begrenzen.
Es kann also durchaus sein, dass wir den einen oder anderen leider wieder weg schicken müssen. Leider ist das organisatorisch nicht anders zu planen und wir bitten um Euer Verständnis.
Mitglieder unter 20 und über 70 Jahren würden wir bitten, nicht am Aufräumtag teilzunehmen.
Dies dient zur Sicherheit Aller und das sich nicht zu viele Personen auf der Anlage aufhalten.
Außerdem mussten wir folgende Regeln festlegen, um einen reibungslosen und coronakonformen Ablauf zu gewährleisten.
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Eintragen/Austragen in die Anwesenheitsliste mit Angabe der Uhrzeiten
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Gründliche Desinfektion der Hände
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Tragen eines medizinischen Mundschutzes oder einer FFP2 Maske während der gesamten Zeit
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keine Gruppenbildung
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Abstand von mindestens 5 Metern zueinander – wenn möglich
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Toiletten sind selbstverständlich geöffnet
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Wer sich nicht gut fühlt, bleibt bitte zu Hause
Getränke werden während der Aufräumzeit vom Verein gestellt.
Bitte bringt, wenn möglich, Leitern und Bolzenschneider oder Zangen mit.
Auf ein gutes Gelingen und dass wir uns bald auf der Anlage zum Spielen wiedersehen.
Passt auf Euch auf!